Informationsfreiheit
Verschwiegenheitspflicht: Aufsichtsräte und kommunale GmbHs
"Diese besondere Entscheidung des Gesetzgebers (die Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen entspr. der Gemeindeordnung, d. Red.) kann eine Gemeinde nicht dadurch umgehen, dass sie in privatrechtlicher Form einer GmbH tätig wird und die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung für sich in Anspruch nimmt" (Landgericht Freiburg am 8. Dezember 2004)
"Die Organe der kommunalen GmbHs geben rechtlich zwar eigenes, faktisch aber das Geld der Bürger aus .... Das übertriebene Abschotten der Aufsichtsratstätigkeit kann bei den Bürgern der Kommune zu Mutmaßungen, Verdächtigungen und Argwohn führen. Bürger wollen beispielsweise wissen, wie die Gas-, Strom-, Bus- und Badpreise zustande kommen" (Verwaltungsgericht Regensburg, 2. Februar 2005)
In Freiburg klagte ein Stadtrat erfolgreich auf Nichtigkeit einer Rüge eines Aufsichtsrates
Die ÖDP Passau klagte erfolgreich wegen Zulassung eines Bürgerbegehrens zur Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern städtischer GmbHs.
- Zum Urteil
- Presse
- Pressemitteilungen ÖDP
Die FDP wünscht Bundestagsinitiative zur Frage der Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen
- Pressemitteilung - Homepage MdB Dr. Max Stadler (FDP)
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