Informationsfreiheit
Informationsfreiheit und "Privatisierung" öffentlicher Einrichtungen
Immer mehr Kommunen gehen dazu über, "private" Unternehmen zu gründen, die oft zu 90% oder mehr im Besitz der jeweiligen Gemeinde sind und öffentliche Aufgaben wahrnehmen sollen. Für aufzunehmende Darlehen bürgt die Kommune; die Gesellschaften planen, bauen und betreiben dann z.B. Erlebnisbäder oder verpachten kommunale Anlagen an Privatunternehmen, die dann allerdings ihrerseits wiederum einen regelmäßigen Zuschuß von der Gemeinde verlangen.
Einer der Vorteile dieser dubiosen Konstruktionen besteht aus der Sicht der jeweiligen Kommune sicherlich darin, daß man nun vermeintlich die Öffentlichkeit bei Beratungen über öffentliche Einrichtungen weitestgehend ausschließen kann. Diese bürgerfeindliche Praxis ist allerdings -auch und insbesondere bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel- nicht unumstritten.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Transparenz auch bei den kommunalen Gesellschaften; Aufsichtsräte und Gesellschafter wollen die verordnete Verschwiegenheit nicht länger hinnehmen.
Hier soll nun eine Sammlung von Gesetzen, Urteilen, Berichten und Kommentaren insbesondere zu den den Themen
- Informationsfreiheit (Informationsfreiheitsgesetz) in Deutschland und den Bundesländern
- Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten
- Kommunalverfassung / Gemeindeordnung in den Bundesländern
Anregungen und Ergänzungswünsche bitte per e-mail