Tropenbad Waikiki Zeulenroda
Frankenpost 07.12.1999
"Waikiki"-Affäre Zeulenroda vor Oberlandesgericht
Betreiberfirma muss zahlen
Von Rainer Maier
Die private Betreiberfirma BWZ muss Nutzungsentgelder für das Tropen-Spaßbad "Waikiki" im thüringischen Zeulenroda in Höhe von knapp 1,5 Millionen Mark zahlen. Das hat jetzt der vierte Zivilsenat am Oberlandesgericht (OLG) in Jena entschieden.
ZEULENRODA. - Die zweifelhafte Betreiberkonstellation hatte im Juli Schlagzeilen gemacht, als bekannt wurde, dass die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft in Mühlhausen gegen die Chefin der Betreiberfirma, Claudia Andrè aus Lugano, unter anderem wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs ermittelt. Auch der Zeulenrodaer Bürgermeister Frank Steinwachs (CDU), gleichzeitig Geschäftsführer der stadteigenen "Waikiki"-Eigentümergesellschaft WFZ, war ins Fadenkreuz der Ermittler geraten. Der Verdacht: Untreue.
Erträge des 37 Millionen Mark teuren Tropen-Spaßbades in Höhe von mehreren hunderttausend Mark flossen seit der "Waikiki"-Eröffnung im Juni 1997 über ein dubioses Geflecht verschiedener Andrè- Firmen in die Schweiz ab (wir berichteten). Dabei war mit der Bewilligung von 15 Millionen Mark Fördermitteln festgelegt worden, dass die "Waikiki"- Gewinne in die touristische Infrastruktur der Region investiert werden müssen. Bürgermeister Steinwachs war in die Kritik geraten, weil er einen hoch dotierten Blanko-Geschäftsführervertrag der BWZ für die Zeit nach seiner politischen Laufbahn im Schreibtisch hatte.
Seit März sind die Geschäftspartner von einst - Eigentümergesellschaft WFZ und Betreiberfirma BWZ - offen im Streit. Seit Juni 1998 hatte die BWZ keine reguläre Miete, das so genannte Nutzungsentgeld, mehr gezahlt, weil man sich über die Höhe nicht einigen konnte. Die WFZ hatte 150000 Mark im Monat gefordert.
Ein von beiden Parteien angerufenes Schiedsgericht hatte entschieden, die Betreiber des "Waikiki"-Spaßbades hätten 792500 Mark für das Jahr 1998 zu zahlen. Für 1999 seien bisher weitere gut 700000 Mark angefallen.
Die Betreibergesellschaft hatte gegen diesen Arrestbeschluss Widerspruch eingelegt und war vors Oberlandesgericht gezogen. Die Richter in Jena wiesen nun auch bei ihrer zweiten Prüfung der Schiedsgerichtsentscheidung diesen Widerspruch ab, wie uns OLG-Pressesprecher Ingolf Bettin mitteilte. Demnach kann die städtische Eigentümergesellschaft WFZ den Arrest, also die Beschlagnahme der BWZ-Einnahmen und deren Sicherung, weiter betreiben. Damit will die WFZ sicher gehen, ihre finanziellen Ansprüche auch durchsetzen zu können. Wenn nötig, kann die WFZ jetzt auch zum Mittel der Zwangsvollstreckung greifen.
Die WFZ hat der Betreiberfirma inzwischen zum Jahresende gekündigt (wir berichteten). Das Schiedsgericht hatte die Räumung des Bades zum 31. Dezember angeordnet. Auch darüber, ob diese Entscheidung rechtens ist, muss das Oberlandesgericht in Jena urteilen. Der Richterspruch dazu ist allerdings erst im Februar des kommenden Jahres geplant.