Tropenbad Waikiki Zeulenroda
Frankenpost 31.07.1999
Bewegung in der Zeulenrodaer Tropenbad-Affäre
Schiedsspruch: Betreiber muß "Waikiki" räumen
Von Rainer Maier
Die Betreiberfirma des Tropen-Erlebnisbades "Waikiki" im thüringischen Zeulenroda muß das Anwesen räumen und an die städtische Eigentumsgesellschaft WFZ herausgeben. Das hat jetzt ein von beiden Parteien angerufenes Schiedsgericht entschieden. Spätestens am 31. Dezember 1999 muß demnach die Betreiberfirma BWZ das "Waikiki" übergeben.
ZEULENRODA. - Zwischen der stadteigenen WFZ und der privaten BWZ gärt - wie mehrfach berichtet - seit über einem Jahr ein Streit über die Höhe der Mietkosten für das 37 Millionen Mark teure, aufwendigste Spaßbad weit und breit. Die Betreiber hatten im Juni 1998 die Zahlung der vereinbarten 150000 Mark Monatsmiete eingestellt. Die WFZ hatte daraufhin die Verträge gekündigt.
Das Schiedsgericht sah in seinem 38 Seiten umfassenden Teil-Schiedsspruch vor allem den Zahlungsrückstand der BWZ als Kündigungsgrund an. Die Betreiberfirma hatte erst mit Verfahrensbeginn im Frühjahr wieder begonnen, an die WFZ zumindest Abschläge zu zahlen. Die finanziellen Forderungen der WFZ an die BWZ belaufen sich auf über eine Million Mark. Ob die Ansprüche in dieser Höhe berechtigt sind, muß das Schiedsgericht noch klären.
In dem Teil-Beschluß heißt es weiter, "daß eine gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien nicht möglich erscheint". WFZ-Geschäftsführer Frank Steinwachs und Aufsichtsratschef Dr. Klaus Freund erläuterten nach dem Urteil, die BWZ habe die vertraglich garantierte Kontrolle ihrer Geschäfte durch die WFZ ab dem Frühjahr 1998 unmöglich gemacht. Die Controller durften demzufolge die entsprechenden Unterlagen nicht mehr einsehen, dem "Waikiki"-Beirat, dem Vertreter der Stadt Zeulenroda, der Gemeinde Weißendorf und der WFZ angehören, wurden Informationen vorenthalten und die Eintrittsgelder wurden von der BWZ nicht mehr auf das vereinbarte Konto eingezahlt.
Die Stadt Zeulenroda hat den Schiedsspruch "nie anders erwartet". Wie der städtische Pressesprecher Thomas Grzeschitza unserer Zeitung auf Anfrage weiter sagte, sei klar gewesen, daß die BWZ Verträge nicht eingehalten habe. "Das 'Waikiki' wird auf jeden Fall weitergehen", sagte Grzeschitza mit Blick auf die Zukunft. Wie der Betrieb nach der Räumung durch die BWZ laufen werde, "werden wir zu gegebener Zeit mitteilen".
"Gelassen" sieht man die Entwicklung bei der BWZ. Der Anwalt der Betreiberfirma, Dr. Max Kirste aus Berlin, sagte uns, es handle sich nur um einen Teil-Schiedsspruch. "Das muß nicht alles so bleiben." Das "Waikiki"-Konzept der BWZ und ihrer schweizerischen Franchisegeberin Aqua Planet Management SA - ebenfalls eine Firma der BWZ- Chefin Claudia André - sei zweifellos erfolgreich und könnte weiter fortgeführt werden. "Aus unserer Sicht ist ein Ausgleich noch möglich. Wir wollen die Stadt nicht hängenlassen", sagte Kirste.
Ohne Erfolg
Die BWZ hatte dem Schiedsgericht - ohne Erfolg - empfohlen, vor einem Beschluß erst das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen abzuwarten. Wie berichtet, laufen dort Verfahren gegen Bürgermeister und WFZ-Geschäftsführer Frank Steinwachs sowie gegen die BWZ- Gesellschafterin Claudia André und deren Mann Rolf wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug und Untreue. Die Staatsanwaltschaft versucht insbesondere, ein umfangreiches Firmen- und Vertragsgeflecht zu entwirren, über das "Waikiki"-Erträge in Höhe von mehreren hunderttausend Mark in die Schweiz abfließen.