Therme Schleswig
Presse Gesundheits-Therme Schleswig
Schleswiger Nachrichten 27. Juni 2007
Kommunalaufsicht erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
Das Bürgerbegehren für den Erhalt der Schwimmhalle ist unzulässig. Zu diesem Schluss kommt die Kommunalaufsicht nach einer zweiwöchigen Prüfung. Demnach haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gravierende Formfehler begangen. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht ist noch nicht endgültig. Bis zum 10. Juli können sich die Initiatoren zur Sache äußern.
Schleswig
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- Mehr als 4500 Unterschriften haben sie innerhalb weniger Wochen gesammelt, Info-Stände in der Ladenstraße organisiert und das Gespräch mit Bürgern gesucht. Doch die Mühe von Birthe Nissen-Reimer, Sieglinde Rossek, Reinhold Hübner und ihren Mitstreitern für den Erhalt der Schwimmhalle ist mit großer Wahrscheinlichkeit vergebens gewesen. Gestern hat die im Innenministerum angesiedelte Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Grund: Die von Nissen-Reimer, Rossek und Hübler verteilten Unterschriftenlisten weisen mehrere formale Mängel auf.
Nach Ansicht der Kommunalaufsicht wurden die Unterzeichner über wesentliche Aspekte im Unklaren gelassen. So hatten die Initiatoren ihre Unterschriftenlisten folgendermaßen eingeleitet: "Wir, die Bürger von Schleswig, sind gegen die Stilllegung der Schwimmhalle mit Sauna und einer finanziellen Beteiligung der Stadt Schleswig an der Therme ’Auf der Freiheit’". Das Problem: Es fehlt der Hinweis darauf, dass es sich bei den Listen um ein Bürgerbegehren handelt. Außerdem wird das Anliegen nicht begründet. Weder wird erklärt, aus welchen Gründen auf die vom Rat beschlossene Hallenbad-Schließung verzichtet werden sollte, noch werden etwaige Risiken einer finanziellen Beteiligung der Stadt an der Therme erläutert. Die Kommunalaufsicht macht in einem Schreiben an Nissen-Reimer, Rossek und Hübler deutlich, dass das Fehlen jeglicher Begründungen einen gravierenden Formfehler darstellt. Dieser führe dazu, dass die Unterschriftenlisten "lediglich als Meinungsäußerung verstanden" werden könnten. Die Prüfer berufen sich dabei auf ein Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichts. Bis zum 10. Juli haben die Initiatoren nun Zeit, sich zu dem Prüfungsergebnis zu äußern. Wie das Innenministerium gestern mitteilte, könnten neue Aspekte durchaus zu einer neuen Bewertung des Bürgerbegehrens führen.
Doch daran scheinen selbst die Initiatoren nicht zu glauben. In einer von Sieglinde Rossek und Reinhold Hübler unterzeichneten E-Mail, die gestern in der Redaktion einging, heißt es: "Es tut uns leid, dass wir viele Bürger enttäuscht haben." Sie dankten allen, die das Bürgerbegehren unterstützten. "Unsere Gegner waren im Argumentieren nicht immer fair. Wir wollten mit der ,Demokratie von unten’ etwas bewegen."
Während sich CDU-Fraktionsvorsitzender Holger Ley zur Entscheidung der Kommunalaufsicht noch nicht äußern wollte, machte die SPD aus ihrer Enttäuschung keinen Hehl. Fraktionsvorsitzender Karsten Reimer sagte, dass sich die Initiatoren mehrfach von der Stadtverwaltung haben beraten lassen, wie das Bürgerbegehren abgefasst sein müsste. "Das ärgert einen schon, dass da offensichtlich Fehler gemacht worden sind." Reimer erklärte, dass sich der Bürgerwille, der in mehr als 4500 Unterschriften zum Ausdruck gekommen sei, nicht wegdiskutieren lasse. Er werde in der Ratssitzung am 2. Juli vorschlagen, einen Bürgerentscheid über die Zukunft der Schwimmhalle auf den Weg zu bringen.
Damit ist er auf einer Linie mit Bürgermeister Thorsten Dahl. Auch dieser schlug vor, "die Bürger dennoch selbst entscheiden zu lassen."
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