Keitum Therme
Presse Keitum Therme, Sylt-Ost (Planung: Uwe Deyle)
Quelle: Sylter Rundschau 25.01.2010
Erfolg für Gemeinde
Keitum/Frankfurt
Mit einem Erfolg für die Gemeinde endete am Sonnabend das Schiedsgerichtsverfahren zur Keitum Therme (Foto). Deyle und Gemeinde einigten sich auf die Unwirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages.
Keitum Therme: Einigung zwischen Deyle und Gemeinde
Keitum/Frankfurt
Neun Stunden wurde Sonnabend in Frankfurt verhandelt, dann fiel im Schiedsverfahren über das seit Sommer 2008 brach liegende Thermen-Grundstück eine Entscheidung. In einer gemeinsamen Presseerklärung gaben die Gemeinde Sylt, vertreten durch Bürgermeisterin Petra Reiber und ihren Stellvertreter Carsten Kerkamm, und die von Uwe Deyle geführte Betriebsgesellschaft gestern Abend bekannt, dass der zwischen ihnen bestehende Erbbaurechtsvertrag - und damit auch die anderen Verträge - formunwirksam und deshalb nichtig sind. Die Betriebsgesellschaft gibt das Grundstück ab sofort an die Gemeinde Sylt zurück.
Darüber hinaus tritt die Betriebsgesellschaft ihre Ansprüche auf Rückzahlung der von den beteiligten Bauunternehmen zu viel vereinnahmten Gelder an die Gemeinde Sylt ab und wird sie bei der Rückforderung unterstützen. Die Gemeinde hat damit die Chance, einen Teil der bislang aufgewandten 10,5 Millionen Euro auf juristischem Wege von der BAM zurückzuholen. Ein weiterer Teil der Vereinbarung besteht darin, dass zwischen der Gemeinde und der Betriebsgesellschaft keine Zahlungen geleistet oder gegenseitigen Ansprüche geltend gemacht werden. Durch diesen gegenseitigen Verzicht konnte der zuletzt einer Einigung im Wege stehende Konflikt zur beiderseitigen Zufriedenheit gelöst werden.
Die Gemeinde kann jetzt wie erhofft frei über die weitere Nutzung des Grundstückes entscheiden.
chr
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