Ferienresorts, Erlebnisbäder, Einkaufszentren - eine Millionen-Abzocke?

Keitum Therme

Presse Keitum Therme, Sylt-Ost (Planung: Uwe Deyle)


Quelle: Sylter Spiegel Online 19.09.2007

Der Ausnahmegenehmigungsbürgermeister und das Thermen-Debakel

Keitum.(bk/eb) Eine Therme kann für eine Gemeinde Fluch oder Segen bedeuten. Von seriösen Planer/Betreiber-Unternehmen konzeptionierte Thermen mit ausgeprägtem Wellness-Charakter können rentabel arbeiten und durchaus umfassende positive Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur einer Region haben. Aber dafür muss eine Verwaltung auch selber umfangreiche Hausarbeiten akribisch abarbeiten und ihre (gut informierten) Gemeindevertreter als Kontrollorgan zulassen. Dann muss noch transparent, konstruktiv und vertragstreu mit dem privaten Kooperationspartnern im Interesse des gemeinsamen Projektes und späteren Erfolges zusammengearbeitet werden. In Keitum funktionierte das aber nicht. Die Zeche darf nun wohl der Steuerzahler bezahlen.

In der Klageschrift, mit der sich das Schiedsgericht am 1. Oktober befassen wird, finden sich massive, teilweise durch Gutachter gestützte Vorwürfe, die schwer zu entkräften sein dürften. Und eine Schlussfolgerung drängt sich bei der Lektüre der ohne Anhänge schon 71 Seiten langen Auflistung geradezu auf: Wenn sich die Gemeinde mit dem Vertragsabschluss etwas mehr Zeit gelassen hätte, hätten einige der heute strittigen Mehrkosten vermieden werden können und andere wären zumindest vorab bereits bekannt gewesen.

Eigentor

Beispiel 1: Der Abbriss des alten Meerwasserschwimmbads verteuerte sich dem ursprünglichen Angebot gegenüber um 129.600 Euro. Grund dafür: kontaminiertes Material. Damit hätte man bei einem Bauwerk aus den späten 60er Jahren eigentlich rechnen können, und es wäre sicherlich klüger gewesen, die Bausubstanz vor Vertragsabschluss prüfen zu lassen. Strittig ist allerdings nicht, dass die Gemeinde Mehrkosten für die Entsorgung von durch schadstoffbelastetem Abfall zahlen muss. Es geht lediglich um die Höhe des geltend gemachten Aufpreises. Und was den angeht, hat sich die Beklagte (Gemeinde) offenbar ein Eigentor geleistet, indem sie bzw. ihr Anwalt selbst darauf hingewiesen hat dass "die Insellage Sylts einen erheblichen Mehraufwand für die Kalkulation" bedeute. "Der Preisunterschied liegt regelmäßig bei 20%." In der Klageschrift heißt es konsequenterweise: "Die Klägerin macht sich diesen Vortrag der Beklagten zur Berechnung eines ortsüblichen Preisansatzes für Sylt gegenüber dem Festland zu eigen." Was man ihr kaum verdenken kann.

Beispiel 2: So mancher Spaziergänger, der in der letzten Zeit an der Baustelle am Watt vorbeiging, hat sich über die beeindruckende Tiefe gewundert, in der da gearbeitet wird (siehe Titelfoto) und die sprudelnden Wasserfontänen bewundert. Auch in puncto Baugrundverhältnisse scheint die Gemeinde schlecht beraten - und selbst blind - gewesen zu sein. Anders kann man sich die Vereinbarung, ein Gutachten erst nach Vertragsabschluss einzuholen und im Vertrag von "einfachsten Baugrundverhältnissen" auszugehen, kaum erklären. Wenn man dann noch liest, dass Uwe Deyle und sein Generalunternehmer der Gemeinde sogar im Zuge der Angebotsverhandlungen ausdrücklich geraten hatten, vorab ein Baugrundgutachten einzuholen, erstere das aber abgelehnt habe, fällt einem gar nichts mehr ein. Wie der Anwalt Sylt-Osts (Rechtsanwalt Bremer, Sohn des Wirtschaftsprüfers Bremer, der die Gemeinde in Sachen Therme beraten hat) dem Schiedsgericht in seinem Schriftsatz im Juli bestätigte, sollen beide Seiten bei Vertragsabschluss tatsächlich davon ausgegangen sein, dass keine besonderen Wasserverhältnisse vorliegen und insbesondere "kein erhöhtes Grundwasser" anzunehmen sei. Das war angesichts der Lage des Grundstücks ein völlig unbegreiflicher Irrtum. Folge: Mehrkosten von insgesamt 684.000 Euro.

Soweit die Peanuts. Um ganz andere Summen geht es unter dem Stichpunkt "Bauzeitverlängerung und gestörter Bauablauf". Die hier aufgelisteten Ansprüche summieren sich auf 2.096.046,17 Euro. Dazu kommen die "Ansprüche wegen Mehrkosten infolge einer länger als drei Monate dauernden Unterbrechung der Bauarbeiten und der daraus resultierenden Kündigung und Neubeauftragung des Generalunternehmers" in Höhe von knapp 4 Mio Euro!

Ebenfalls geltend gemacht, aber noch nicht beziffert, werden Ansprüche des Planungsbüros Deyle und der Betriebsgesellschaft. Was hier noch auf die Gemeinde zukommt, wird vom tatsächlichen Ende der Bauzeit bzw. vom Eröffnungstermin der Therme abhängen. Heftig umstritten ist die Frage, wer und was am teuren Stillstand auf der Baustelle schuld war. Beide Seiten schieben sich die Schuld für die längere Zeit fehlende Baugenehmigung zu. Die Klägerin habe keinen genehmigungsfähigen Bauantrag vorgelegt, behauptet die Beklagte, der ihrerseits die lange ungeklärte Stellplatzfrage vorgeworfen wird.

"Das nehme ich auf meine Kappe"

Als alles andere überlagernden Störeinfluss allerdings bewertet die Klägerpartei das Umschwenken der Gemeinde in Sachen Thermen- Architektur. Der Darstellung dieses erstaunlichen Zickzackkurses zwischen Friesen- und Bäderstil ist über die Hälfte der Klageschrift gewidmet. Was sich hier über einen Zeitraum von Monaten abgespielt hat, spottet jeder Beschreibung. Aber es wirft auch ein interessantes Licht auf das Gemeindeoberhaupt. So soll Christoph Schmatloch den Stilwechsel schon auf einer Projektsitzung am 17. Januar vorgeschlagen haben. Am 25. Januar sollte die Gemeindevertretung darüber informiert werden und abstimmen. Dazu kam es nicht. Zumindest nicht an diesem Abend, sondern erst Monate später. In Vorwegnahme des Ja-Wortes seiner Gemeindevertreter soll der Bürgermeister damals aber trotzdem schon bei Deyle die Arbeiten für die neue Variante in Auftrag gegeben haben. "Das nehme ich auf meine Kappe" wird er in der Klageschrift wörtlich zitiert. Man fragt sich, was Christoph Schmatloch sonst noch im Alleingang entschieden hat.

Kein Wunder, dass diesen dicken Papierstapel niemand sehen sollte. WSO-Gemeindevertreter Jörg Ipsen holte sich jedenfalls zweimal eine Abfuhr, als er in der vergangenen Woche Einsicht verlangte. Das erste Mal wurde ihm von der Verwaltung die lapidare Auskunft erteilt, man habe die Klageschrift nicht vorliegen. Den Bürgermeister konnte er nicht danach fragen, der war gerade in den Urlaub nach New York aufgebrochen.

Am letzten Mittwoch traf das geheime Schriftstück dann doch im Keitumer Verwaltungsgebäude ein. In Gesellschaft von Rechtsanwalt Bremer. Und der wiederum, unterstützt von Kurdirektur Winter, ließ den Gemeindevertreter mit den Worten "ich darf Sie hier nicht reinsehen lassen" abblitzen. Jörg Ipsen versuchte es über den stellvertretenden Bürgermeister. Auch das vergeblich. Dass übrigens nicht einmal Lasse Lorenzen, der Christoph Schmatloch in seiner Abwesenheit vertreten muss, den Inhalt der Klageschrift kannte, ist ebenfalls erstaunlich. Aber das nur nebenbei. Jörg Ipsen jedenfalls schaltete umgehend die Kommunalaufsicht ein. Das half. Ein bisschen. Gestern früh um 8 Uhr sollte er im Amt Einblick in die Klageschrift und in die gerade fertiggestellte Erwiderung von Rechtsanwalt Bremer nehmen dürfen. Erstere bekam er zu sehen. Zweitere nicht: Als Jörg Ipsen um 9 Uhr erschien, war die Klageerwiderung nicht da.

Wozu diese sinnlose Geheimhaltungsstrategie den Entscheidungsträgern der Gemeinde gegenüber dienen soll, ist ein Rätsel. Schließlich ist der Inhalt des anstehenden Schiedsgerichtsverfahrens längst kein wirkliches Geheimnis mehr. Dafür hat der investigative Journalist Ernest Buck bereits gesorgt. Buck hat sich, seit er 2005 für die ZDF-Sendung Frontal 21 über "Teure Spaßbäder" berichtete, auf das Thema Steuer- und Fördergeldverschwendung spezialisiert und ist ein profunder Kenner der Freizeitbad- und Thermen-Szene. Im Zuge seiner Recherchen für einen TV-Beitrag zur Keitum Therme hat er nicht nur für alarmierte Stimmung bei manchen Gemeindevertretern gesorgt. Mittlerweile befasst sich aufgrund zweier Anfragen der FDP-Fraktion, die bei Kenntnis der Sachlage umgehend aktiv wurde, schon der Landtag mit den Sylt-Oster Merkwürdigkeiten. Dabei steht der ehrenamtliche Bürgermeister, der seit 2005 aufgrund von Ausnahmeregelungen im Amt ist (siehe auch nächste Seite oben), im Mittelpunkt der Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki.


Die Sylter sind ja einiges gewöhnt, nicht nur, was Bauskandale angeht. Bürgermeister, die vorzugsweise allein agieren und ihren Informationsvorsprung gezielt nutzen, um die Entscheidungen ihrer - oft in mehrerer Hinsicht überforderten - Kollegen in der Gemeindevertretung zu steuern, gibt es auf dieser Insel gleich mehrere. Auch in ihrer Dickfelligkeit, ihrer Fähigkeit stoisch selbst massivste Kritik sehr lange auszusitzen, ähneln sie sich. Wie weit es Christoph Schmatloch allerdings auf diesem Gebiet in seiner relativ kurzen Amtszeit gebracht hat, ist schon etwas Besonderes. Und wieviel er damit in nicht einmal zwei Jahren angerichtet hat, ebenfalls. Denn eins dürfte klar sein: Ohne massiven Schaden wird die Gemeinde dieses Debakel kaum überstehen (vom Imageverlust für die ganze Insel einmal abgesehen). Selbst wenn das Schiedsgericht den Klägern ihre Nachforderungen nicht in voller Höhe zugesteht - die Keitum Therme wird sicherlich eine ganze Ecke teurer werden als 15 Millionen. Da die Gemeinde ohnehin schon Probleme hat mit ihrem auf wackelige Bausteine aufgebauten Finanzierungsmodell - wie will sie da noch einmal drei oder vier oder fünf zusätzliche Millionen aufbringen? Das Projekt jetzt noch zu stoppen und sich den teuersten Baggersee Deutschlands zu leisten, kann aber kaum die Alternative sein.

Barbara Kunze


Presseübersicht Keitum Therme