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Quelle: Ostfriesen-Zeitung 22.09.2010
Greetsiel
"Greetland"-Vertrag ohne Öffentlichkeit
Von Fritz Harders
22. September 2010
Über die städtebauliche Regelung soll nach Wunsch des Investors nicht vor Publikum verhandelt werden. Der Punkt steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates - die grundsätzlich jeder Bürger besuchen darf.
Greetsiel - Der städtebauliche Vertrag zum "Greetland"-Projekt soll auf der Sitzung des Krummhörner Gemeinderates am kommenden Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandeln werden. Einen entsprechenden Antrag haben die Anwälte des Investors bei Bürgermeister Johann Saathoff gestellt.
Der "Greetland"-Investor Kay Schwarz möchte nicht, dass die Öffentlichkeit mit am Tisch sitzt, wenn Details des städtebaulichen Vertrags für das "Greetland"-Projekt besprochen werden. Der Vertrag steht auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am kommenden Montag, 27. September, die allgemein öffentlich ist.
Die Anwälte des Dresdner Investors haben bei Bürgermeister Johann Saathoff schriftlich beantragt, die "Öffentlichkeit auszuschließen", wenn der Vertrag vom Rat diskutiert wird. Weil, so heißt es zur Begründung, der öffentlichen Ratssitzung "ein berechtigtes Interesse unseres Mandaten" entgegensteht.
"Darstellung der Inhalte könnte nachteilig für das Projekt sein"
Die Anwälte berufen sich dabei auf die niedersächsische Gemeindeordnung, die den Ausschluss der Öffentlichkeit vorsieht, wenn "berechtigte Interessen Einzelner" vorliegen. Das sei in diesem Fall gegeben: "Unserem Mandaten kann nicht zugemutet werden, dass durch die Veröffentlichung des Inhalts des städtebaulichen Vertrages weitere Einzelheiten über die von ihm übernommenen Verpflichtungen zutage treten und somit Rückschlüsse auf seine finanzielle Situation gezogen werden können."
Kay Schwarz sei schon jetzt einer Vielzahl von unrichtigen Unterstellungen hinsichtlich seiner finanziellen Leistungsfähigkeit ausgesetzt, heißt es in der Begründung der Anwälte, die der OZ vorliegt. Die Anwälte befürchten, dass die "Darstellung der Inhalte des städtebaulichen Vertrags" in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zum jetzigen Zeitpunkt nachteilig für das Projekt sein könnte.
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