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Barbara Geisel, Highship Industries & Tycoon in Flensburg

Aufgedeckt: Plagiate auf highship-industries.com


Presseübersicht Barbara Geisel & Highship Industries in Flensburg


Flensburger Tageblatt 05. April 2013

Harniskai: Stadt fällt auf Plagiat herein

Außen Highship - innen Airbus: Internet-Textdarstellung des Luftfahrtriesen geklaut / Pachtvertrag ohne scharfe Ausstiegsklausel

Flensburg

In der kommenden Woche werden sich Hauptausschuss und Ratsversammlung wieder mit Flensburgs jüngstem Versuch beschäftigen, in die Liga der Hochtechnologie-Standorte aufzusteigen. Im Hauptausschuss (am 9. April) und in der außerordentlichen Ratsversammlung (15. April) heißt es dann wohl Abschied nehmen von den fliegenden Schiffen der Barbara Geisel. Für die letzten Optimisten gibt es nämlich schlechte Nachrichten: Die schöne High-Tech-Welt ist nicht ganz echt.

Die Internet-Selbstdarstellung der Highship Ltd., die in Flensburg Bodeneffektfahrzeuge zu montieren versprach, ist nämlich ein lupenreines Plagiat. Die Informationen über das innovative Unternehmen beziehen sich gar nicht auf Geisels Firma Highship Ltd. in Bristol, sondern auf einen wirklichen Global Player - auf Airbus in Toulouse. Geschäftsführerin Barbara Geisel, das zeigt ein Vergleich der Web-Seiten zweifelsfrei, hat die Texte des Internet-Auftritts des Luftfahrt-Riesen kopiert und als die eigenen ausgegeben. Die Angaben über Unternehmensphilosophie, Kooperationen, globale Netzwerke, Partner, Forschungsschwerpunkte, Zukunftsaussichten, ökologische Aspekte finden sich - bis auf den Firmennamen - wortgleich auf den englischsprachigen Seiten von Airbus wieder. Eine Sprecherin des Weltkonzerns wollte diesen Kopiervorgang nicht spontan kommentieren. "Das müssen wir jetzt erst einmal sichten und bewerten", meinte Karoline Kästner.

Airbus hat nicht als einziges Unternehmen Probleme mit der umtriebigen Unternehmerin. Die Bureau Veritas AG, als Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft weltweit führend, wurde ohne Einverständnis ebenfalls vereinnahmt. Geisel verwendet nicht nur das Firmenlogo. Im Zusammenhang mit einem ebenfalls projektierten "Showroom" für Kunst, Konzerte, Gastronomie und Technologie-Ausstellungen wurde das Bureau Veritas als "Vertragspartner" geführt - ein guter Name für eine Internetseite, auf der Geldgeber für die genossenschaftlich ("HighshipArt e.G.") gestrickte Kapitalbeschaffung gesucht werden. Diese Darstellung musste Geisel auf Betreiben des Konzerns wieder entfernen. "Wir haben keine geschäftlichen Beziehungen zu Frau Geisel", betonte eine Sprecherin gegenüber unserer Zeitung.

Ähnlich zurückhaltend ist die Wissenschaft. Geisel wirbt mit der Fraunhofer Gesellschaft - europaweit führend als Think Tank der Forschung. Unvergessen ihr fulminanter Auftritt vor dem Hauptausschuss im November 2011, als sie nicht nur nochmals ihr Projekt bewarb, sondern auch zwei Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts für Graphische Datenverarbeitung (IGD) im Gefolge hatte. Die Rostocker offerierten Probeflüge in einem selbst entwickelten virtuellen Bodeneffekt-Fahrzeug - das hatte allerdings mit einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit nichts zu tun. Der Simulator-Einsatz war eine bezahlte Dienstleistung. Danach trennten sich die Wege.

Mit Stirnrunzeln verfolgt man daher beim IGD eine Anzeige der von Barbara Geisel kontrollierten "Holomix"-Stiftung. Auf der Internet-Spendenplattform "BetterPlace" bittet diese Stiftung um 2500 Euro, die für die Erforschung des Bodeneffektfahrzeugs angeblich noch fehlen. Holomix behauptet in diesem Zusammenhang, mit "Fraunhofer Gesellschaften" zusammenzuarbeiten. Auch davon kann nicht die Rede sein. IGD-Institutsleiter Prof. Dr. Uwe Freiherr von Lukas: "Eine Forschungskooperation oder anders geartete Zusammenarbeit mit dem Firmennetzwerk von Frau Geisel, besteht nicht."

Niemand würde diese Beziehung mittlerweile lieber beenden als die überwiegende Mehrheit im Flensburger Rat. Doch es ist ungeklärt, ob der auf 30 Jahre geschlossene Erbbauvertrag das erlaubt. Der unserer Zeitung mittlerweile vorliegende Pachtvertrag steht im Widerspruch zu Behauptungen, mit denen der damalige Oberbürgermeister Klaus Tscheuschner der Ratsversammlung einen Blankoscheck für den Vertragsabschluss abrang - nämlich, dass Flensburg "sofort" aussteigen könne und das Grundstück dann "sofort" zurück bekäme. Richtig ist: Eine klare Fristsetzung bezüglich der Bauverpflichtung gibt es im Vertrag definitiv nicht. Rechtsexperten gehen davon aus, dass der sogenannte Heimfall erst nach einer "angemessenen Frist" geltend gemacht werden kann. Als angemessen könne man fünf Jahre veranschlagen. Die Stadt erklärt, sie habe gegenüber dem Investor den Heimfall noch nicht geltend gemacht.

Barbara Geisel reagierte nicht auf unsere Bitte um Rückruf bzw. Beantwortung unserer Fragen per E-Mail.

Holger Ohlsen


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