Barbara Geisel, Highship Industries & Tycoon in Flensburg
Aufgedeckt: Plagiate auf highship-industries.com
Presseübersicht Barbara Geisel & Highship Industries in Flensburg
Flensburger Tageblatt 11. März 2013
Harniskai: Hat die Stadt geschlafen?
Beispiel Hamburg: Die langfristige Blockade einer Gewerbefläche wäre durchaus vermeidbar gewesen / Ausschuss befasst sich morgen mit "Highship"
Flensburg
Sie ist auch am Dienstag wieder eingeladen, aber natürlich rechnet auch am Dienstag niemand mit Barbara Geisel, der Geschäftsführerin der Tycoon GmbH, die am Harniskai für die Highship Ltd. (Geschäftsführerin auch Barbara Geisel) eine Montagehalle für hypermoderne Flugboote zu errichten versprach.
Die Investorin hat sich rar gemacht, und umgekehrt proportional dazu steigt in Flensburg der Gesprächsbedarf.Am Dienstag unterhalten sich deshalb Politik und Verwaltung im Hauptausschuss (Beginn 16 Uhr, Europaraum) eben ohne Frau Geisel über das Projekt.
Unter Top 5 gibt es im öffentlichen Teil Antworten der Verwaltung auf Fragen der Politik. Und weil einige Fragen privatrechtliche Details berühren - zum Beispiel die Vertragsgestaltung - taucht das Thema im nicht öffentlichen Teil noch einmal auf. Nach Angaben von Verwaltungssprecher Clemens Teschendorf geht es um die Besonderheiten, die eine Rückabwicklung des auf 30 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages mit Tycoon erschweren. Dieser war seinerzeit von Barbara Geisel vor dem Hauptausschuss eingebracht und dann von der Politik abgenickt worden.
Nach den hoch fliegenden Träumen von einer Hochtechnologie-Fabrik richtet sich Flensburg auf eine harte Landung ein. Nach ursprünglichen Planungen sollten die Fahrzeuge längst mon tiert werden, nach späteren sollte die Halle schon fertig sein, nach noch späteren Ankündigungen sollte in diesem Jahr wenigstens Baubeginn für diese Halle sein - allein: Es glaubt niemand mehr daran. Daher die Frage nach dem Ausstieg aus dem Vertrag.
Nach Angaben der Verwaltung ist das auf die Schnelle nicht möglich. Die Rechtsabteilung des Rathauses lässt über Clemens Teschendorf ausrichten, in Verträgen, die nach Erbbaurecht geschlossen werden, könne man keine knackigen Rücktrittsklauseln für den sogenannten Heimfall vereinbaren, das Erbbaurecht sei darauf ausgelegt, Investoren eine längerfristige Planung zu ermöglichen.
Da regt sich Widerspruch unter Flensburger Fachjuristen, die auf aktuelle Kommentierungen des Erbbaurechtes verweisen. Die Pflicht zur Errichtung eines Bauwerkes könne durchaus zwingend festgelegt werden - und zwar nach Paragraph 2 Nr. 1 des Erbaurechtes, sagt Fachanwalt und Notar, der namentlich nicht genannt werden will. Er verweist auf den Münchner Kommentar zum BGB. Eine Pflicht zur Errichtung eines Bauwerks könne vereinbart werden, heißt es da. Und weiter: "...dazu kann auch eine Frist für die Errichtung, ggf. auch eine Sanktion für die Nichterfüllung dieser Pflicht z.B. durch Heimfall oder Sanktionsstrafe festgesetzt werden..."
Keine 150 Kilometer weiter südlich wundert man sich, warum Flensburg überhaupt den komplizierten Weg des antiquierten Erbbaurechts geht. Die Hamburg Port Authority (HPA) verwaltet und vermarktet heiß begehrte Gewerbeflächen der Weltstadt an der Elbe. Die Blockade einer wertvollen Gewerbefläche, wie sie Flensburg droht, ist dort nicht möglich.
Alexander Schwertner, Sprecher der HPA, berichtet von sehr schlanken Verfahren nach dem "Landlord-Prinzip". Das Hafenentwicklungsgesetz ermögliche den Abschluss von Mietverträgen, die Nutzung, und Bebauung klar regelen.
Vertragsbestandteil seien Bauverpflichtung und Baufortschritte, die mit klaren Sanktionen bis hin zur Kündigung unterlegt seien. "Wenn jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann das ganz fix gehen", sagt Schwertner. Fixer als in Flensburg. Die Verwaltung stellt sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren ein. Mindestens.
Holger Ohlsen
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