Ferienresort Schloss Beberbeck
Presse Ferienresort Schloss Beberbeck
Quelle: HNA Online
Bald ein Investor für Beberbeck?
Mögliche Betreiber kommen morgen nach Hofgeismar - Zunächst aber nur unverbindliche Erklärungen
Hofgeismar. Mit Spannung blickt die Region auf Hofgeismar. Morgen will Bürgermeister Heinrich Sattler Investoren und Betreiber für das geplante Ferienresort Beberbeck präsentieren.
Nachdem Sattler durch den Film "Henners Traum" in der öffentlichen Meinung in die Defensive geraten ist, will er den Termin am Freitag zum Befreiungsschlag nutzen und damit den Eindruck zerstreuen, er müsse das Resort wie Sauerbier anbieten. Dieses Bild vermittelte der Dokumentarfilm von Klaus Stern, der derzeit mit großem Besucherinteresse im Bali-Kino in Kassel läuft.
Nach Informationen unserer Zeitung werden sowohl potenzielle Investoren als auch Betreiber einen so genannten "Letter of Intent" (Loi) vorlegen. Sattler selbst hält sich bedeckt und verweist auf Freitag: "Dann gibt es alle Infos." Dass morgen allerdings die Worte "Letter of intent" fallen werden, wollte er nicht dementieren.
Wir hörten uns bei großen Hotelketten um, wie die Abgabe eines Loi zu bewerten sei. Einheitlicher Tenor: Rechtliche Auswirkungen hat ein Loi keine. Dennoch: Er besitzt hohen Symbolcharakter. Ansonsten gehen bei den Hotelketten die Meinungen, je nach Unternehmensphilosophie, auseinander.
Bevor er abgegeben wird, findet eine umfangreiche hausinterne Vorprüfung statt, erzählt beispielsweise ein Mitarbeiter einer Mehr-Sterne-Hotelkette, der täglich mit dieser Frage beschäftigt ist. Lage, Kundenpotenzial und Ertragschancen werden genau ausgelotet, bevor die Hotelkette mit einem Projekt in Verbindung gebracht werden will. Deshalb möchte er nicht, dass sein Arbeitgeber öffentlich genannt wird.
Bei anderen Unternehmen kommt diese Detailprüfung erst in einem der nächsten Schritte. Ganz offen geht man beispielsweise bei Kempinski mit entsprechenden Fragen um. Einen Loi gebe man ab, "wenn das Projekt zumindest vom ersten Eindruck her in die Wachstumsstrategie passt", beantwortet das Unternehmen die Anfrage unserer Zeitung.
Aber auch bei Kempinski ist die Angelegenheit hierarchisch weit oben angesiedelt: Bei Mike Haemmerli, dem Senior-Vizepräsidenten der Entwicklungsabteilung. Dennoch sagt Kempinski: Nur in fünf bis zehn Prozent führt ein Loi zum Vertragsabschluss. Die höchste Hürde sei die spezifische Vertragsgestaltung. Erst dabei zeige sich, ob sich die Vorstellungen decken. Fazit: Ein Ausstieg ist jederzeit ohne Gesichtsverlust möglich.
Andere Hotelketten bewerten dies ein wenig anders. Ein zu häufiges Aussteigen sei schlecht für das Image.
Von Michael Rieß
Hintergrund: Letter of Intent (Loi):
Das ist eine Interessenbekundung ohne Rechtskraft. Vor Beginn der Detailverhandlungen prüfen Investoren und Hotelketten, ob das Objekt Rendite verspricht. Ist dies der Fall, bekunden sie ihr Interesse mit einem Letter of Intent.
Letter of Understanding (Lou): Nach den Detailverhandlungen geben die Vertragspartner den Lou an. Einfach ausgedrückt beschreiben sie daran ihre Verhandlungsposition und die erzielte Einigung, also die Tatsache, dass man sich verstanden hat.
Due Diligence (DD): Bei dieser sorgfältigen Prüfung durchleuten Investor und Betreiber noch einmal alle Details. Erst wenn dies alles abgehakt ist, kann ein Vertrag aus Sicht der Investoren und Betreiber zu Stande kommen. Aber bis dahin kann er scheitern. (mrß)
03.12.2008
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