Dorsten: Erlebnisbad Atlantis
Quelle: Dorstener Zeitung.de
Bedenkzeit in Atlantis-Prozessen
am 26. März 2008 17:41 Uhr
DORSTEN
Ring frei für Runde zwei: Gleich zwei weitere Klagen des Atlantis-Insolvenzverwalters Dr. Bernsau gegen die Stadt Dorsten wurden jetzt vor dem Landgericht Essen verhandelt.
Zwischenbilanz: In einem Fall riecht es nach einem Unentschieden, im zweiten Fall nach einem Sieg der Stadt durch technischen K.o.
Bei der Klage, mit der Dr. Bernsau die Herausgabe des beweglichen Atlantis-Inventars fordert und dessen Wert zunächst mit einer Mio. Euro bezifferte, hatte der Richter ganz andere Vorstellungen von der Größenordnung. Er schätzte den Liquiditätswert grob auf 70000 Euro und setzte den Rechtsstreit erst einmal für zwei Monate aus. Diese Zeit sollen die Prozessgegner, namentlich der Insolvenzverwalter nutzen, eine realistische Einschätzung des bisher nicht abgegoltenen Inventars zu erarbeiten.
Politik und Verwaltung der Stadt Dorsten werden jetzt den vom Gericht erbetenen Vergleichsvorschlag prüfen und gegebenenfalls dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorlegen.
Urteil nicht anwendbar
Im Falle der Klage des Insolvenzverwalters gegen den entschädigungslosen Heimfall des Bades an die Stadt Dorsten hatte Dr. Bernsau ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zum Erbbaurecht herangezogen, wonach der entschädigungslose Heimfall andere Gläubiger, z.B. Handwerker und Lieferanten, benachteiligt.
Das Gericht machte aber seine Rechtsauffassung deutlich, dass dieses Urteil nicht auf den vorliegenden Fall in Dorsten anwendbar sei, da hier die Stadt einen jährlichen Finanzierungszuschuss für die Errichtung und den Betrieb des Bades geleistet bzw. garantiert habe.
Das Gericht legte dem Insolvenzverwalter nahe, das Verfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären. Der Insolvenzverwalter hat nunmehr Gelegenheit, hierzu innerhalb von vier Wochen Stellung zu nehmen.